Brauerverzeichnis von 1728 – 1785 (Stadtarchiv Heringen):

Um 1730 brauten folgende Leuckfeldts Bier:

  • Georg Ludwig 1733/34, 1737, 1746/47
  • Thomas, Johann Thomas, Dahmas Leuckfeldt 1731/32, 1732/33, 1733/34, 1737, 1744/45, 1746/47, 1748/49. Hier nehme ich an, dass Dahmas = Thomas ist. Belegen kann ich es nicht, denn es gibt eine Schreibmaschinentranskription. Die Urschrift kenne ich nicht.
  • Cämmerer Valtins Relicta 1733/34. Die Witwe braute selbst!! Also ist unser Valentin schon vor 1733/34 gestorben. Dabei müssen Sie wissen, dass die Steuerbücher stets von Michaelis bis Michaelis geführt wurden. Mit Sicherheit war er also vor September 1734 tot.
  • Meister Baul (sic!) Leickfeldt 1737
  • Cämmerer Dahmas Leickfeldt rel. (Witwe) 1748/49.

Zur Erläuterung: Heringen hatte um diese Zeit eine Braupfanne, in der die brauberechtigten Bürger unter Aufsicht des Braumeisters (dessen Amt öffentlich ausgeschrieben wurde und häufig wechselte) brauen durften. Eine „Gebräu“ kostete Nutzungsgebühr 15 Groschen. Wer nicht brauberechtigt war, aber brauen wollte, musste einen Brauberechtigten bitten, für ihn zu brauen.

info dhr.J.Steinecke .